Wochenangebot
AGB
1.Allgemeines / Geltungsbereich
Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung
oder die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch
für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2.Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere
Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des
Bestellers und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.
3.Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen
behalten wir und das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung
etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein
müssen, daß solche bestehen und diese dazu führen, daß sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht.
Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4.Lieferzeiten und Lieferungen
Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der
Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit
beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell
vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das
Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie
beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt
auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von
uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende
derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager in unserem Haus. Die Warenlieferungen erfolgen, soweit nicht anders
schriftlich vereinbart, unfrei per Paketdienst oder Spedition. Verbrauchsmaterialien und Kleinteile können ab
einem Nettowarenwert von 150,00 bis zu einem Gewicht von max. 40kg frei Haus geliefert werden. Die
Warenlieferung ist unverzüglich auf Vollständigkeit und übereinstimmung mit dem Lieferschein/ der Rechnung zu
überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anlieferung bei uns eintreffen,
können nicht mehr berücksichtigt werden. Transportschäden sind innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt
schriftlich an die Prompt-IT GmbH zu melden.
6. Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der
Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
7. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto, ab Werk, zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport,
Verpackung und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Wir
behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese
werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Die Zahlungen sind wie folgt fällig: innerhalb 10 Tage ohne
jeden Abzug, es sei denn es sind ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden. Vorzeitige
Zahlung berechtigt nicht zu Abzug von Skonti. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind,
werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug,
so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2,5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt,
nachzuweisen, daß ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder
die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig
festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller vor. Der Besteller ist verpflichtet, die
Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung diese auf Kosten des
Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Der Besteller ist berechtigt,
die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren
werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt
der Besteller weiter ermächtigt, ohne daß hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt
wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein
Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Besteller
vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und
Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Eine etwaige
Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren,
steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der
Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, daß der
Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben
vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware,
die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe
der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht
von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir verpflichten uns. Die uns nach
den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit
freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.
9. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen.
Für alle von uns vertriebenen neuen Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, bei gebrauchten
Geräten oder Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese
Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden können. Es besteht kein
Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. Ein Gewährleistungsanspruch besteht
grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt. Bei mangelhafter Lieferung ist der Auftragsnehmer
zur Mangelbeseitigung durch kostenlose Nachbesserung, kostenlosen Austausch der fehlerhaften Teile oder
Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber muss zwei Versuche der Mangelbeseitigung des gleichen Mangels
dulden. Schlagen Nachbesserung, Austausch oder Ersatzlieferung entgültig fehl, kann der Auftraggeber die
anteilmäßige Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Die Prompt-
IT GmbH ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur
nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht. Sind die auftretenden Fehler auf Umstände
zurückzuführen, die die Prompt-IT GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem
Risikobereich des Auftraggebers bzw. Endkunden stammen entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum
Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der
Installationsvorrausetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde änderungen oder
Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weißt im Zusammenhang mit der
Fehlermeldung an die Prompt-IT GmbH nach, das der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung. Der Auftragnehmer soll
Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der Prompt-IT GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form
mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen melden. Auf Wunsch der Prompt-IT GmbH
soll die Fehlermeldung im beiderseitigen Interesse schriftlich erfolgen. Bei den verkauften Sachen findet die
Fehlerbeseitigung am Sitz der Prompt-IT GmbH statt, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.
Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehör (z.B. Tastatur,
Verbindungskabel usw.) anzuliefern. Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler), sind
kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber nach Aufwand zu den jeweilig gültigen Stundensätzen, zzgl.
Versandkosten und Mwst. in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn
der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden
kann. Auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Software-Installationen wie z.B. Betriebssysteme oder
Betriebssystempreloads sind kostenfrei und werden nicht Vertragsbestandteil. Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen. Bei
Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste,
die sich infolge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt die Prompt-IT GmbH daher keine Haftung. Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Prompt-IT GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Prompt-IT GmbH nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Auftraggebers. Soweit die Haftung der Prompt-IT GmbH
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1.4
Produkthaftungsgesetz geltend macht.
10. Rücksendungen
Rücksendungen haben an die Prompt-IT GmbH, Brunnenstr.19, 73111 Lauterstein frei Haus zu
erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet
werden, wenn der genaue Rücksendegrund und im Falle von Toner- bzw. Tintenreklamationen, ein
Probeausdruck beiliegt und die Kundennummer, bzw. genaue Adresse, inkl. Telefon- und Telefaxnummer
angegeben wird. Der Besteller erhält sodann eine Eingangsbestätigung per Telefax. Die Zusendung der
Eingangsbestätigung bedeutet auf keinen fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung
des Bestellers. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des
Bestellers.
11. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verblieb in dem mit dem Kunden vereinbarten
Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und
unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten
Produkten, den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muß sich über
diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760
Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Departement of Commerce, Office of Export
Administration, Washington, DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen
Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigner Verantwortung, die
ggf. notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er
solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit oder
ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der übertragung der Exportgenehmigungsbedinungen. Der Kunde
haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
12. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten
einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages
im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lauterstein. Der Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Lauterstein, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluß der UN Kaufrechtskonventionen.
Die Geschäftsführung
08.10.2010